Lüftung. Heizung. Sanitär.
Bereitstellung eines Hinweisgebersystems der Suchfort-Anlagenbau GmbH & Co
Am 12.05.2023 wurde das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz vom deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt im Juni 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 bzw. 250 Mitarbeitern zur Implementierung von internen Meldestellen. Dieses Gesetz setzt die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie für Deutschland um.
Im Rahmen der Umsetzung der Suchfort-Compliance Strategie haben wir ein webbasiertes internes Hinweisgeber-Systems eingerichtet.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Firma sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien abzugeben.
Lediglich die bearbeitende Abteilung erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Suchfort erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
Das Hinweisgeber-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u. U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann.
Als unabhängige interne Meldestelle (bearbeitende Abteilung) haben wir die Firma Dr. Hufenbach & Partner GmbH & Co. KG beauftragt, die bei uns zudem auch den Datenschutzbeauftragten stellt.
Sie erreichen das Hinweisgebersystem über die Webadresse https://suchfort-anlagenbau.hintbox.de.